Wer einen Bausparvertrag abschließen will, der muss mit hohen Gebühren rechnen. Die Verbraucherzentrale klagte gegen diese Gebühren, allerdings scheiterte sie.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist es den Bausparkassen erlaubt, für Verträge Abschlussgebühren zu verlangen. Die Berufungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde vom Zweiten Zivilsenat abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung der Klage damit, dass die Gebühren zum Abschluss eines Geschäftes gehören und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden sind.
Nach der Niederlage am Landgericht Heilbronn wollen die Verbraucherschützer vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale in Düsseldorf erklärte, dass aus einem Bausparvertrag nicht ersichtlich wird, wofür die Abschlussgebühren verwenden werden.
Der Vorstand der Bausparkasse Schwäbisch Hall hingegen freut sich, dass die Abschlussgebühren als Bestandteil des Bausparsystems anerkannt wird.