Am 26. November 2009 fällte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ein Urteil mit Bedeutung für das Mietrecht im gesamten Bundesgebiet. Das Gericht gab der Klage einer Wohnungsgenossenschaft gegen seinen Mieter statt.
Es ging um eine Mieterhöhung: die neue Miete sollte leicht über dem oberen Drittelwert der im Mietspiegel enthaltenen Spanne liegen. Die Mieterhöhung war mit einem besonders guten energetischen Standard aufgrund einer neuen Wärmedämmung begründet worden. Schon im Jahr 2007 hatte die Genossenschaft das Gebäude modernisiert und damit für bessere Energieeinsparungswerte gesorgt. Ende 2007 verlangte sie von ihrem Mieter eine Mieterhöhung über dem Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete mit der Begründung, die Wärmedämmung sei eine Wohnwertverbesserung, weil sie zu einer erheblichen Einsparung von Energie führe. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek gab der Klage jetzt statt.
Dr. Peter Hitpaß, Pressesprecher des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. zu dem Urteil: „Die Entscheidung des Amtsgerichts erging im Mietrecht. Mietrecht ist Bundesrecht. Deshalb hat die Entscheidung bundesweite Bedeutung. Das Gericht erkennt eine Energieeinsparmaßnahme als Wohnwertsteigerung an. Der Vermieter kann den Mieter für energieeinsparende Maßnahmen, die ihm mittelfristig zum Vorteil gereichen, zur Kasse bitten.“