Das Land Berlin hat einen Gerichtsstreit mit dem Bund verloren. Dabei ging es um mehrere Millionen. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Rückgabe von Grundstücken im Westen der Hauptstadt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab nun im Berufungsverfahren dem angeklagten Bund in vollem Umfang Recht, berichtet die Berliner Morgenpost. Bund und Land stritten sich um Grundstücke nahe des Flughafens Tegel sowie am ehemaligen Flughafen Tempelhof. Insgesamt weisen sie einen Gesamtwert von mehr als 200 Millionen Euro auf. Allerdings streitet man sich nicht erst seit kurzen um die Ländereien: die Wurzeln der Auseinandersetzung liegen im 19. Jahrhundert. Damals bekamen im neu gegründeten Deutschen Reich Behörden und Militär Grundstücke – unentgeltlich. Falls die Immobilien später nicht mehr benötigt würden, sollten sie zurück an die Länder gehen. Dies wurde wegen der Machtergreifung Hitlers aber nie Wirklichkeit. Das Bundesland Berlin glaubt sich durch ein Bundesgesetz zur Rückübertragung von 1961 im Recht. Es sieht eine Frist von 24 Monaten zur Anmeldung von Ansprüchen auf Grundstücke vor: in Berlin wurde dies wegen der Teilung aber erst am 3. Oktober 1990 nach der Wiedervereinigung geltend.
Der Bund wiederum argumentiert, dass Berlin die Vermögensanmeldung nicht geltend gemacht habe. Die Jahresfrist am 2. Oktober 1991 sei abgelaufen gewesen. Am 8. Dezember 2011 kam es nun also zum Showdown – mit dem besseren Ende für den Bund. Der Richter revidierte nun das in erster Instanz gewonnene Urteil. Berlin plant nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen. Inklusive aller Kosten und Werte stehen sogar rund 281 Millionen Euro auf dem Spiel, heißt es.