Wer eine Mietwohnung besitzt kann auch dann dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn die Räumlichkeit ausschließlich gewerblich genutzt werden soll. Dies berichtet das Immobilienportal immowelt.
Altbekannt: wer eine eigene Wohnung vermietet hat und diese nun für sich selbst oder einen nahen Angehörigen nutzen will, kann Eigenbedarf anmelden. Das Landgericht Braunschweig (Az.: 6 S 301/09) entschied jetzt, dass auch für eine rein gewerbliche Nutzung Eigenbedarf angemeldet werden kann. Im Fall, der jetzt verhandelt wurde, wollte der Vermieter seinem Mieter die Wohnung kündigen, um die Räume gewerblich nutzen zu können. Das zuständige Gericht entsprach damit nicht dem Argument des Mieters, der es für erwiesen hielt, dass Eigenbedarf nur für private Wohnzwecke angemeldet werden dürfe.
Vor Gericht bekam nun also der Eigentümer Recht. Bei Eigenbedarfskündigungen müsse immer abgewogen werden, wessen Interessen höher wögen. Im Ort gäbe es keine vergleichbaren nutzbaren Räume für die Tätigkeit der Frau des Eigentümers: deshalb sei das Interesse des Vermieters zur Eigennutzung größer zu werten als der Wunsch des Mieters in der Wohnung zu verbleiben.