Die Europäische Union hat eine EU-Richtlinie verabschiedet, die die Energiesparregeln für Neubauten weiter verschärft.
Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, Europäischer Kommission und Europaparlament einigten sich am Dienstag auf den Entwurf. Die EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch besagt, dass Neubauten, die ab dem Jahr 2021 errichtet werden, eine hohe Energieeffizienz aufweisen („Nahe-Null-Standard“) und zu einem Großteil mit erneuerbaren Energien versorgt werden müssen. Dies gilt auch bei größeren Sanierungen und Renovierungen. Für öffentliche Gebäude gilt die Regelung schon zwei Jahre früher.
Von der Neuregelung ausgenommen sind Häuser mit einer Fläche von weniger als 50 Quadratmetern, Ferienhäuser, Kirchen und historische Gebäude. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit die Richtlinie im nationalen Recht zu verankern.