In einem Urteil des Frankfurter Landgerichts wurde nun beschlossen, dass ein Kündigungsschreiben nicht nur an einen sondern an alle Mieter einer Wohnung gerichtet werden muss. Ansonsten gilt dieses als unwirksam.
In einem konkreten Fall war einer von zwei Mietern schon über 20 Jahre aus der Wohnung ausgezogen, wurde jedoch nie über einen fachgerechten Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis exkludiert. Dem verbleibenden Mieter kam anfangs eine Kündigung, anschließend eine Räumungsklage zu, die er jedoch erfolgreich anfechten konnte. Nach Gerichtsbeschluss sei eine Kündigung in dieser Form unwirksam, selbst wenn der Vermieter jahrelang die Kündigungsschreiben ausschließlich an den verbliebenen Mieter richtete.