Immobilienbesitzer und Mieter haben nach wie vor die Möglichkeit bei Google Widerspruch einzulegen. Dies gilt sowohl für die Bewohner der 20 Städte, aus welchen Google Street View bereits Panoramaaufnahmen zeigt, sowie für die Bewohner der Regionen, in welchen sich der Online-Dienst erst in der Startphase befindet.
Diese können sich vorsorglich gegen den Dienst Googles aussprechen. Google gab bereits bekannt, dass man bemüht sei, nachträglich eingesandte Anträge zügig zu bearbeiten. Der Prozess der Street View-Ablehung ist relativ einfach: Betroffene haben die Möglichkeit, via Street View selbst, per Brief oder auch per E-Mail Widerspruch einzulegen. Hausbesitzer und Mieter, deren Immobilie bereits im Internet zu sehen ist, können darüber hinaus an der Street View Hausansicht „Ein Problem melden“ aktivieren. Ansonsten steht ihnen auch die Widerrufs-Option via Brief oder E-Mail zur Verfügung.
Es gilt jedoch zu beachten, dass der Widerruf mittels der Aktivierung des „Ein Problem melden“-Buttons am zügigsten von statten geht. Reicht man die Widerrufs-Erklärung per Brief ein, erhält man kurz darauf einen Code, mit welchem der Widerruf auf der Internetseite von Google endgültig bestätigt werden kann. Nutzt man die Option des Brief- oder E-Mail-Widerrufs, wird eine nähere Identifizierun der Wohnimmobilie fällig.