Selbst wenn Nachbarn bereits ein Haustier in ihrer Wohnung halten, muss ein Mieter, falls er über die Anschaffung eines Haustieres nachdenkt, unbedingt die Erlaubnis des Vermieters erfragen. Beinhaltet der Mietvertrag keine konkreten Regelungen zur Haltung von Haustieren,
sollte sich der geneigte Mieter dennoch vor Anschaffung beim Vermieter rückversichern.
Dies findet vor allem im Fall von exotischen Haustieren Gültigkeit. Doch auch bei der Anschaffung konventioneller Haustiere, also beispielsweise einem Hund oder einer Katze, erscheint es in jedem Falle ratsam, den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Hierauf verweist der Deutsche Mieterbund mit Sitz in Berlin. Kleintiere hingegen, also zum Beispiel Vögel, Hamster, Schildkröten oder Kaninchen, bedürfen keiner Rücksprache mit der vermietenden Partei. Diese können also ohne vorangegangene Erlaubnis in der eigenen Wohnimmobilie gehalten werden, so das Urteil des Bundesgerichtshofes.
Dem Urteil des Bundesgerichtshofes konnte weiterhin entnommen werden, dass ein grundsätzliches Tierhaltungs-Verbot in der Wohnung unzulässig sei. Dies gehe eindeutig zu weit, so die Entscheidung des Gerichts.