Laut einem BGH-Urteil müssen Vermieter in Zukunft die Heizkosten genauer ausrechnen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes und der präziseren Abrechnung werden die Rechte von Mietern gestärkt, berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Bei einer Abrechnung der Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus muss zukünftig eine genaue Aufschlüsselung für jede einzelne Wohnung erfolgen.
Es ist nicht mehr möglich, einfach pauschal die Abschläge eines Monats auf die Miete zu addieren, heißt es. Der BGH zwingt Vermieter damit zu, die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch zu berechnen. Bisher war es in Deutschland eher Usus, dass Immobilieneigentümer die Abrechnung für das gesamte Haus machten – wobei dies in einzelnen Fällen unvorteilhaft für bestimmte Mieter ausgehen konnte. Dem Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge ist es ungerecht, die monatlichen Abschläge auf die Miete draufzuschlagen, da für diese Abschläge nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält es für möglich, dass durch den Entscheid mehrere Millionen Mieter betroffen sind, genaue Zahlen liegen aber nicht vor. Nach dem Urteil „müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter dort wohnt, unter Umständen nur die Heizkosten für den milden Winter im Jahr zuvor bezahlen – und umgekehrt“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Verkündung.
Dem Urteil liegt die Weigerung einer Frau zu Grunde, die keine pauschale Nachzahlung leisten wollte. Sie sah die Heizkosten in dem teilweise unbewohnten Haus einseitig auf sich abgewälzt. Der Vermieter war bei der Kostenberechnung nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch gegangen, sondern nach den Vorauszahlungen an die Gasfirma. Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Entscheidung des BGH als „richtig und gerecht“. Der Mieter habe Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.