Dem Urteil des Bonner Landgerichtes zufolge, haben Mieter einer Wohnung mit zugehörigem Garagenplatz Anspruch auf mehrere Garagenschlüssel. Hierauf verweist der Deutsche Anwaltsverein
in Berlin. Im konkreten Fall wurde eine Wohnung mit zugehöriger Garage von einem Ehepaar mit zwei Kindern gemietet. Die Garage bot dem Ehepaar die einzige Möglichkeit, die Wohnung barrierefrei mit dem Kinderwagen betreten zu können. Aus diesem unglücklichen Umstand heraus erfragte das Ehepaar beim Vermieter einen weiteren Garagenschlüssel, was der Mieter jedoch ablehnte.
Dieser argumentierte damit, dass mehrere Garagenschlüssel die Möglichkeit eröffnen, zeitgleich mehrere Autos abzustellen, obschon dies Verboten sei. Auf die Ablehnung des Mieters hin forderte das Paar eine Mietminderung um zehn Prozent, das Gericht hielt jedoch fünf Prozent für angebracht. Ungeachtet dessen erhielt das Ehepaar die volle Zustimmung des Gerichtes: Die Wohnung werde in diesem Fall, sie die Sichtweise des Gerichtes, von zwei Mietern bewohnt, denen die Möglichkeit gegeben sein muss, die Garage unabhängig voneinander benutzen zu können. Folglich müsse auch jeder einzelne über einen eigenen Schlüssel verfügen.