Das Kartellamt unterzieht den Fernwärmesektor einer genauen Prüfung. 30 Anbieter müssen dem Amt Auskunft zu Kalkulation und Preisen erteilen. Zu den Unternehmen zählen unter anderem an EnBW, Eon, RWE, Vattenfall sowie zahlreiche Stadtwerke.
Angepeilt wird durch die Sektor-Untersuchung mehr Transparenz bei den Preisen und Anbieterstrukturen. Großkraftwerke generieren Fernwärme, die über Leitungen zum Verbraucher gelangen – in Deutschland rund fünf Millionen Haushalte. Damit rangiert die Fernwärme mit einem Anteil von etwa 13 Prozent auf Platz drei hinter Erdgas (48 Prozent) und Heizöl (30 Prozent). Anbieter von Fernwärme genießen oft eine Monopolstellung aufgrund von Anschluss- und Benutzungszwängen.
Das Kartellamt sieht es als erwiesen an, dass Fernwärmekunden aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen teilweise keine Möglichkeit haben, den Anbieter zu wechseln oder auf ein anderes Heizsystem umzusteigen. Sollte sich ergeben, dass gegen geltendes Kartellrecht verstoßen wird, ist die Einleitung von Verfahren möglich.