Mieter sind dazu verpflichtet die Verbrauchsdaten anzugeben. Aus Datenschutzgründen darf die Offenlegung des Verbrauchs nicht verweigert werden. Dies entschied jetzt das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 S 523/08).
Damit der Vermieter sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann sind Mieter sind verpflichtet, die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen. Das gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD) in einer Pressemitteilung. Damit ein Vermieter sich einen Energiepass ausstellen lassen kann, müssen die Verbrauchswerte der letzten Jahre vorliegen. Im vorliegenden Streitfall hatten die Mieter eigens mit dem Energiezulieferer abgerechnet und sich geweigert dem Vermieter die Daten mitzuteilen.
Nun klagte der Vermieter und bekam Recht. Die Mitteilung der Verbrauchsdaten sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, urteilte das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergebe sich nicht. „In einer Vielzahl von Fällen würden Vermieter die Verbrauchswerte der Mieter selbst ermitteln und diese im Wege der Nebenkosten mit den Mietern abrechnen“, so Verbandsjurist Andre Wrede vom IVD West.