Aus einem Urteil der Kammergerichtes Berlin geht hervor, dass ein Mieter, der eigenständig einen Einbruchsschutz anbringt, die hieraus resultierenden Kosten nicht unbedingt einfordern
kann.
Im konkreten Fall brachte ein Vermieter zur Sicherung der Wohnanlage lediglich Videokameras am Hauseingang an. Der Mieter empfand diese Sicherungsmaßnahmen jedoch als unzureichend und sicherte die Balkontür mit zusätzlichen Beschlägen. Daraufhin verlange er Kostenerstattung für die eigenständige Sicherungsmaßnahme, dessen Zahlung der Vermieter jedoch ablehnte.