Die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung ist weit verbreitet, aber prinzipiell keine Selbstverständlichkeit. Der Mieter hat lediglich das uneingeschränkte Recht Kleintiere zu halten, also beispielsweise Fische, Vögel oder Hamster und Meerschweinchen.
Nach dem GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, ist die Größe des Haustieres nicht zwingend ausschlaggebend. Exotische Haustiere wie Krokodile, Würge- oder Giftschlangen und Skorpione seien zwar klein in Käfigen/Terrarien untergebracht, aber aufgrund der Gefahr die von ihnen ausgeht grundsätzlich verboten. Wiederum können sehr kleine Hunde unter die Kleintierregelung fallen und somit gehalten werden.
Beim Mieten eines großen Einfamilienhauses ist sogar der Anspruch auf einen großen Hund als Haustier erhebbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Haltung eines Haustieres mit dem Mieter vorab zu besprechen.