Das Arbeiten im so genannten Homeoffice erfreut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Zurzeit arbeiten laut einer Studie des Hightech-Verbands Bitkom rund 10 Prozent der Berufstätigen von zu hause aus.
Zudem wünschen sich 62 Prozent aller Berufstätigen im Homeoffice zu arbeiten. Wer sein Homeoffice in einer Mietwohnung eingerichtet hat, muss aber bestimmte Dinge beachten, da der Vermieter dem schnell einen Riegel vorschieben kann.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schreibt Mietern nämlich vor, dass sich diese beim Vermieter vorher eine Erlaubnis hierfür einholen müssen.
Bei Heimarbeiten von Journalisten, Übersetzern und Maklern ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Nachbarschaft von den Tätigkeiten des Heimarbeiters gestört fühlt.
Wenn jedoch die berufliche Nutzung die Mietwohnung mehr beansprucht, als das private Wohnen und Nachbarn z.B. Laufkundschaft oder lärmende Geräusche gestört fühlen, kann dem zu Miete wohnenden Heimarbeiter schnell das Aus für seine Heimtätigkeit drohen, da der Vermieter berechtigt ist den Mietvertrag zu kündigen.
Daher empfiehlt es sich eine Erlaubnis beim Vermieter einzuholen, damit Konflikte im Voraus vermieden werden können.