Nicht immer verstehen sich Mieter oder Eigentümer, die nebeneinander wohnen, gut. Beispiele für teils sogar vor Gericht ausgetragene Konflikte unter Nachbarn gibt es unzählige. Zuletzt gab es einen Fall mit besonderer Note: ein Nachbar ließ über mehrere Stunden seine Dekupiersäge laufen – sogar in Abwesenheit. Seine Mitbewohner fühlten sich schikaniert und schalteten die Polizei ein.
Den Ordnungshütern gegenüber zeigte sich der Mann jedoch uneinsichtig und weigerte sich die Maschine abzustellen. Dies mündete schließlich in einer polizeilichen Hausdurchsuchung um die Säge zu beschlagnahmen. Von der elektrischen Säge ging oft durchgängig von 7 bis 22 Uhr ein brummender Ton aus, meldeten Anwohner der Polizei. Sie fühlten sich in ihrer Ruhe gestört und auch die Polizei sah den Sachverhalt der Ruhestörung als gegeben, berichtet die Wertplan Nord Immobilien GmbH in einer Pressemitteilung. In den Wohnung habe man sich nur schwierig aufhalten können, das körperliche Wohlbefinden sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Zudem habe man unter Schlafstörungen gelitten, so eine im Schichtdienst tätige betroffene Mutter.
Nachdem der Ruhestörer auch einer zeitweiligen Einschränkung des Sägebetriebs nicht zugestimmt hatte und auch die Herausgabe verweigerte, sprach er zudem den Beamten gegenüber ein Betretungsverbot aus. Gegen die nachfolgende Durchsuchung und Mitnahme klagte der Mann, der Richter wies die Beschwerde jedoch als unbegründet ab. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Betrieb der Säge über längere Zeiträume „das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde“.