Seit dem 11. Juni 2010 ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland in Kraft gesetzt. Damit ändert sich das Verbraucherkreditrecht maßgeblich.
Für Immobilienfinanzierer bedeuten die Neuerungen eine Erleichterung und eine größere Transparenz der Baufinanzierungsberatung. Auch die Darlehensangebote können in Zukunft europaweit besser miteinander verglichen werden. „Bereits vor Vertragsschluss erhalten Darlehensinteressierte künftig umfassende schriftliche Informationen über die wesentlichen Bestandteile des Darlehens, wie z.B. Konditionen, Entgelte, Nebenkosten und Provisionen“, erklärt Marcus Rex, Gründer und Vorstand der BS Baugeld Spezialisten AG. „In der Werbung werden zudem ab jetzt neben dem Sollzins (früher Nominalzins) und dem Effektivzins auch alle Kosten wie etwa Bearbeitungs-, Abschluss- oder Kontogebühren genannt und in den Effektivzins eingerechnet.“
Neben der Ausweisung eines repräsentativen Beispiels in der Werbung ist auch der sogenannte Darlehensvermittlungsvertrag eine wichtige Neuerung. Dieser ist künftig verpflichtend. Für die Verbraucher bedeuten die Neuerungen eine eindeutige, rechtliche Absicherung gegenüber ihrem Baufinanzierungsberater.