Möchte ein Mieter seine Wohnung barrierefrei gestalten, so ist hierzu die Zustimmung des Vermieters notwendig. Lediglich Einrichtungsgegenstände deren Installation umkehrbar ist, also rückgängig gemacht werden kann, fallen nicht
unter die Rücksprachepflicht mit dem Mieter. Dazu zählen beispielsweise Haltegriffe oder technische Hilfsgerätschaften.
Hierüber informiert der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz (BGV) in Bonn. Allerdings dürfen Vermieter ein Bauvorhaben ausschließlich ablehnen, wenn hierdurch anderen Mietern des Hauses ein Nachteil zukommt. Auch bei einer massiven Wertverringerung des Hauses darf der Mieter das Gesuch nach einem Umbau verneinen.