Eine neu vermietete Wohnung muss zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Vormieter geräumt sein. Ist dies nicht erfolgt, muss der Vermieter Schadensersatz zahlen, wenn dem Nachmieter durch die Verzögerung Kosten entstanden sind.
Über einen Makler hatte ein Mieter eine Wohnung gefunden und ihm bereits eine Provision gezahlt. Als sich herausstellte, dass der Vormieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumen würde, forderte der Nachmieter die Rückzahlung der Provision vom Vermieter. Zudem wollte er den Mietvertrag rückgängig machen. Der Vermieter hingegen war der Meinung, dass der Vormieter den Schadensersatz zahlen müsse.
Der Vermieter wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Zahlung von 500 Euro Schadensersatz gegenüber dem Nachmieter (Az: 33 C 457/09) verurteilt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung dadurch, dass nur der Vermieter der Vertragspartner des Nachmieters sei und die Schadensersatzansprüche nur gegen ihn geltend gemacht werden könnten.
Allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit, das Geld vom Vormieter zurück zu bekommen.