Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund Deutschland verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, welches besagt, dass Vermieter von einem Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen können,
selbst wenn nur diesem Mieter und nicht allen anderen, im Mietvertrag genannten Mitmietern die Betriebskostenabrechnung zugekommen ist.
Mietrechtsexperte Kai Warnecke rät Vermietern trotzdem, die alljährliche Betriebskostenabrechnung jedem Mieter zukommen zu lassen. Somit ließen sich Unklarheiten im von vornherein vermeiden. Nur so werde sichergestellt, dass der Vermieter von allen Mietern die Nachzahlung tatsächlich einfordern kann.