Wer sich für eine Eigentumswohnung interessiert, sollte bei der Besichtigung aufmerksam auf etwaige Mängel achten. Besonders der Gesamtzustand des Hauses als auch die Eigentümergemeinschaft müsse inspiziert werden, berichtet das Immobilienportal immowelt.
Auch wenn das Objekt in reizvoller Lage ist: über Mängel sollte man auch dann nicht hinwegsehen. Besonders vor Vertragsformulierungen wie „Gekauft wie besichtigt“ wird gewarnt. Hiermit überträgt nämlich der Verkäufer die Haftung für Schäden an den Käufer. Besonderes Augenmerk sollte der Interessent bei der Besichtigung auf Dach, Keller und Fassade legen. Jeder Käufer muss auch für die Erhaltung des gesamten Hauses aufkommen, selbstverständlich anteilig.
Hilfreich kann es sein, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen aushändigen zu lassen. Aus diesen wird ersichtlich, was zuletzt instand gesetzt wurde und was als nächstes renoviert werden muss und soll. Aufhorchen sollte man, wenn in den Protokollen von Sanierungen die Rede ist: dies kann äußerst hohe Kosten bedeuten. Aus den Protokollen lässt sich zudem viel über die Stimmung im Haus erfahren.