Verwalterverband bietet neuen Mustervertrag für Eigentümergemeinschaften. Abgrenzung der Verwaltertätigkeiten in Grund- und Zusatzleistungen
(Aachen, 03.03.2010) Viele Immobilienverwalter verwenden für Vereinbarungen mit ihren Kunden, den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbst zusammengestellte Verträge. Das Problem: Diese enthalten oftmals Formulierungen, die nicht mehr aktuell und im schlimmsten Fall juristisch falsch sind, weil sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich verändert hat. Häufig fehlen bei Formularen der Marke Eigenbau wichtige Vertragsbestandteile.
Der Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. (VNWI) schafft Abhilfe und gibt erstmals einen standardisierten WEG-Verwaltervertrag heraus.
Er umfasst sechs Seiten und ist übersichtlich gegliedert. Jeder der neun Paragrafen beginnt mit einer kurzen Erläuterung des folgenden Sachverhalts. „Damit sollen den Vertretern der Eigentümergemeinschaft beispielsweise allgemeinverständlich die Vertragslaufzeit, die Leistungen sowie die Vergütung des Verwalters erläutert werden“, sagt VNWI-Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Michael Casser. Denn vielen Eigentümern fehle der fachliche und juristische Hintergrund, um einen WEG-Verwaltervertrag auf Anhieb zu verstehen, vor allem wenn sie neu in den Beirat gewählt sind. Hier will der VNWI für mehr Klarheit sorgen: Verwalterbefugnisse, Haftungsfragen sowie die Aufgaben und Pflichten von Verwalter und WEG sind klar geregelt.
Ziel: Bessere Vergleichbarkeit von Leistungen und Kosten
Außerdem sollen mit dem Standardvertrag Dienstleistungen und Kosten der Immobilienbetreuung vergleichbar werden.
Ein besonderes Augenmerk richteten die Verfasser auf die Abgrenzung der Verwaltertätigkeiten in Grund- sowie Zusatzleistungen. „Bei diesem Thema kommt es oft zu Streitereien zwischen Verwalter und WEG. Dies kann man im Vorfeld mit einer transparenten, vertraglich fixierten Leistungs- und Honorarübersicht vermeiden“, so die Erfahrung des stellvertretenden VNWI-Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Vossen. Sonderleistungen und ihre Vergütung wie etwa das Überwachen größerer Sanierungsmaßnahmen, die Regulierung von Versicherungsfällen oder das Führen von Lohnkonten für Putzkräfte oder Hausmeister seien häufig unzureichend geregelt.
Selbstverständlich werden die Musterverträge regelmäßig von Verbandsjuristen und anderen Experten auf den jeweils aktuellen Stand gebracht; ihre Inhalte entsprechen immer der aktuellen Rechtslage.
Verbandsmitglieder erhalten den Vertrag zusammen mit einer CD-ROM, mit der sie den Vertrag auch am PC ausfüllen können. Immobilienverwalter, die nicht im Verband organisiert sind, können den Vertrag (10 Exemplare, als Papierversion) für 59 Euro (brutto) beziehen.
Der Mustervertrag für WEG-Verwalter kann bezogen werden über: VNWI e.V., Vaalser Straße 148, 52074 Aachen, Telefon: (02 41) 8 90 12 00, E-Mail: info@vnwi.de.
Zum VNWI:
Der Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. (VNWI) wurde 1999 gegründet und vertritt die berufständischen Interessen von Immobilienverwaltern in NRW, die Mietwohnungen beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften betreuen. Der VNWI ist Mitglied im Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV).