In vier deutschen Bundesländern wird die Grunderwerbssteuer angehoben, die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt in Kraft, die Mietpreisbremse ist von der Regierung beschlossen und das europäische Überweisungsverfahren SEPA wird vollständig eingeführt – auf die deutsche Immobilienwirtschaft warten auch 2014 zahlreiche Änderungen und Herausforderungen.
Zum 1. Mai 2014 tritt die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und verlangt bei Neubauten eine Senkung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um ganze 25 Prozent. Wirksam wird diese Verschärfung tatsächlich aber erst ab 2016, ausschlaggebend ist jedoch das Datum auf dem Bauantrag. Bereits ab Mai 2014 wird es für Eigentümer von Immobilien zur Pflicht, dass sie im Energieausweis ihres Objektes sowie in Immobilienanzeigen Angaben zur Effizienzklasse machen. Diese reichen, ähnlich wie bei Elektrogeräten, von A+ (Energiebedarf bis 25 kWh/(m2) bis H (Energiebedarf über 250 kWh/(m2a). Dies soll die zu erwartenden Heizkosten für eine Immobilie für Käufer bzw. Interessenten transparenter machen. Für den Fall, dass die Angaben weggelassen werden, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Grunderwerbssteuer steigt in vier Bundesländern
Direkt zum Jahreswechsel steigen die Steuersätze für die Grunderwerbssteuer in den Ländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an. Spitzenreiter mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent wird dann Schleswig-Holstein sein, gefolgt von Berlin mit 6 Prozent. Bremen und Niedersachsen erhöhen ihre Grunderwerbssteuer auf jeweils 5 Prozent. In Hessen wird die Grunderwerbssteuer erst 2015 wieder von 5 Prozent auf 6 Prozent ansteigen. Am niedrigsten bleibt die Steuer weiterhin mit jeweils 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen.
Große Koalition hat Mietpreisbremse für 2014 angekündigt
Von der frisch zwischen CDU und SPD gebildeten Großen Koalition bereits beschlossen ist die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse. Gemäß dieser Preisbremse dürfen in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten bei Wiedervermietungen nur um 10 Prozent im Vergleich zum Mietspiegelwert steigen.
Für Erstvermietungen gilt dies nicht. Bei der Umlage von Modernisierungskosten wird es ebenfalls eine Neuerung geben, denn diese wird von bisher 11 Prozent auf nur noch 10 Prozent abgesenkt und darf nur bis zu dem Zeitpunkt erhoben werden, an dem sich die Modernisierungskosten amortisiert haben.
Da diese beschlossenen Vorhaben noch in Gesetzesänderungen und Verordnungen überführt werden müssen, ist damit erst in der zweiten Hälfte von 2014 zu rechnen.
Europäisches Zahlungssystem SEPA wird im Februar 2014 eingeführt
Aufgrund der europaweiten Umstellung aller Zahlungssysteme auf das sogenannte SEPA-System (Single Euro Payments Area) müssen Vermieter und Objektverwaltungen die Kontodaten ihrer Mieter in den Buchhaltungssystemen ändern sowie diese über ihre nun geltenden Zahlungsdaten informieren.
Im Rahmen der SEPA-Umstellung verschwinden Bankleitzahlen und Kontonummern, stattdessen wird für eine Überweisung dann die Internatioale Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) benötigt. Bei Auslandsüberweisungen kommen diese Angaben bereits seit langer Zeit zum Einsatz. Bestehende Einzugsermächtigungen müssen nicht erneuert werden, vor der Umstellung muss der Vermieter jedoch den Mieter schriftlich über das neue Verfahren informieren. Diese Notiz muss mindestens 14 Tage vor Fälligkeit der Lastschrift verschickt werden.
Ab Februar 2014 sind neue Einzugsermächtigungen nur noch im SEPA-Verfahren erteilbar. Diese Veränderungen führen zu einem kostenintensiven Mehraufwand bei der Verwaltung von Immobilien.