Wesentlich mehr Verträge für Immobiliendarlehen als bisher gedacht sind fehlerhaft. Schuldner sollten diesen Umstand nutzen und den Kredit eventuell widerrufen, um Geld zu sparen. Denn aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsen zahlen Besitzer alter Kreditverträge häufig viel mehr für ihre Immobilie, als sie eigentlich müssten. Da zahlreiche Verträge fehlerhafte Klauseln enthalten, sollten Sie unbedingt auch ihren Kreditvertrag überprüfen, ihn gegebenenfalls widerrufen und einen neuen Vertrag zu günstigeren Konditionen abschließen.
Dies teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Bereits im August hatten die hanseatischen Verbraucherschützer ermittelt, dass zwei Drittel der von ihnen untersuchten 300 Immobiliendarlehen fehlerhafte Klauseln enthalten und somit unwirksam sind. Mittlerweile habt die Verbraucherzentrale Hamburg über 2000 Kreditverträge untersucht, der Anteil der fehlerhaften Verträge nahm dabei noch mehr zu.
Die häufigsten Fehler sind laut den Verbraucherschützern formale Mängel, etwa eine fehlende grafische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung. Ein anderer weit verbreiteter Fehler ist das Fehlen einer Bankanschrift, da ein Widerruf per Telefon nicht ausreicht.
Teilweise wurden auch beinahe unerklärliche Fehler seitens der Banken ausgemacht, etwa völlig falsch angegebene oder sogar vergessene Fristen im Vertrag. Bei einer Widerrufsbelehrung, die Mängel aufweist, beginnt erst gar keine Frist, der Vertrag ist dann auch noch nach mehreren Jahren Laufzeit vorzeitig auflösbar. Im Normalfall eine vorzeitige Kündigung äußerst teuer, da Strafzahlungen (Vorfälligkeitsentschädigung) fällig werden. Im Normalfall müssen Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Ablösung mit einem Aufschlag von bis zu 20 Prozent der Restschuld rechnen müssen.
Dies müssen Sie beim Widerruf eines Darlehensvertrags beachten
Wenn Sie einen Darlehensvertrag widerrufen möchten, müssen Sie in der Lage sein, die Restsumme an die Bank zurückzuzahlen oder die Neufinanzierung bereits gesichert haben.
Die Verbraucherzentrale oder besser noch ein Fachanwalt sollte den Vertrag vor dem Bankgespräch überprüfen.
In einigen Fällen sind die Banken auch zu Zugeständnissen bereit, einige Banken bietet etwa von sich aus eine Umschuldung an und senken die Zinsen, dies ist aber eher eine Ausnahme. Bei der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zeigen sich mehr Banken verhandlungsbereit. Mindestens die Hälfte sollte als Reduktion hier allerdings drin sein.
Wenn die Bank nicht zu einem Deal bereit ist, hilft nur der Weg vor Gericht.