In Deutschland werden Schaffung und Erhalt von Wohnraum gefördert. Durch die Sonderabschreibung (Denkmal-AfA) sind Denkmäler im besonderen steuerlich begünstigt. Es ist im Interesse der Bundesregierung einen nachhaltigen Umgang mit Energie einzufordern und den Energieverbrauch zu senken.
Deswegen unterstützt man Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden. Denkmalgeschützte Immobilien, deren Energieverlust gesenkt wird, profitieren ebenso. Dies berichtet HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG in einer Pressemitteilung. Viele Baumaßnahmen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit verschiedensten Förderpaketen unterstützt: hierzu zählt auch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit 2009 die Beratung zur Energiesenkung und Wärmeschutzmaßnahmen, heißt es. Dies beinhaltet eine Beratung zum umfassenden baulichen Wärmschutz, zu neuen Heizungsanlagen inklusive der Verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung regenerativer Energien.
Die Förderung erhalten jedoch nur Gebäude deren ursprünglicher Zweck das Wohnen war oder die zum jeweiligen Beratungszeitpunkt mehr als die Hälfte an Wohnfläche aufweisen. In Anspruch genommen werden darf die Förderung sowohl von privaten Bauherren als auch von Unternehmern und Verbänden. Die Anträge werden an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gerichtet. Wird der Förderung zugestimmt, muss die Beratung innerhalb von drei Monaten erfolgen.