Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer gibt in einem kleinen Leitfaden Tipps für den Erwerb von Immobilien. Auf dem heutigen Kieler Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer informieren Rechtsanwalt Klaus Reese, Rechtsanwalt und Notar Cord Plesmann sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert rund um das Thema Kauf und Verkauf von Immobilien.
In jedem Falle wird vor dem Erwerb zu einer sorgfältigen Prüfung des Objektes geraten: nur so entgeht man unangenehmen Überraschungen. Vorsicht ist geboten wenn Verkäufer und Eigentümer nicht identisch sind. Hier sollte ein Anwalt beziehungsweise Notar in jedem Falle eine Prüfung des Sachverhalts anstrengen. Unverzichtbar erscheint die Kontrolle der angegebenen und der tatsächlichen Immobiliengröße. Insbesondere bei Neubauten weichen Planung und Bauausführung mitunter voneinander ab wobei Unterschiede von mehr als drei Prozent als Mangel gelten. Im Kaufvertrag sollten sich Regelungen zum Zubehör und Sonderwünschen finden, da dies häufig ein Streitpunkt bei Immobilien ist. Hier hält man am besten fest, ob zum Beispiel die Einbauküche in der Wohnung verbleibt.
Im Vorfeld sollte kontrolliert werden, ob das Objekt lastenfrei ist. Dazu zählen Auflassungsvormerkungen im Grundbuch, Grunddienstbarkeiten wie Überfahr- oder Betretungsrechte sowie Sicherungshypotheken des Verkäufers. Vor Vertragsabschlüssen muss der Käufer auf die Löschung dieser bestehen. Ist die Immobilie bereits vermietet, sollte man den Mietvertrag überprüfen. Auch die Bezahlung der öffentlichen Abgaben sollte untersucht werden.