Im Falle eines beschädigten oder gar kaputten Schlüssels muss im Normalfall der Vermieter aufkommen, selbst wenn der Mieter diesen Schaden verursacht hat. Der Mieter muss zudem keinen Unschuldsnachweis erbringen,
vielmehr muss der Vermieter die Schuld nachweisen, so das Urteil des Amtsgerichts Halle/Saale.
Dies ist jedoch keine Berechtigung dazu, nachlässig mit dem Schlüssel zu verfahren.Dennoch: Nach Ansicht des Gerichtes sei nachlässiger Umgang nicht der Hauptgrund für einen Defekten Schlüssel, sondern vor allem die Abnutzung, die sich nach mehreren Jahren des Gebrauches einstellt.