Berlin. Wohnungsbesitzer müssen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf verschiedene Regelungen und Fristen beachten. Wer die vermietete Eigentumswohnung selbst nutzen will, kann dem Mieter kündigen. Oft geht dies aber nicht ohne Konflikte vonstatten. Der Immobilien-Dienstleister Accentro hat die wichtigsten Faktoren zusammengefasst.
Regeln und Fristen
Wie das Unternehmen mitteilte, sind die Regeln und Fristen von Stadt zu Stadt verschieden. Die Tatsache, dass der Eigentümer beim Kauf der Wohnung wechselt, ändere erst einmal nichts an dem bestehenden Mietverhältnis. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Wohndauer des Mieters in der Behausung. Es sind jedoch mindestens drei und maximal neun Monate, so Accentro.
Grund für die Kündigung
Wichtig sei es, einen konkreten Grund für die Kündigung anzuführen. Das kann zum Beispiel der Wunsch sein, im Alter in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Der Mieter hat aber die Option, Widerspruch einzulegen. Deshalb muss als Wohnungseigentümer darauf hingewiesen werden. In letzter Instanz entscheidet ein Gericht.
Viele Menschen kaufen eine Wohnung als Kapitalanlage, wollen aber später selbst einziehen. Sobald der Einzug absehbar ist, muss der Eigentümer ankündigen, dass er die Immobilie selbst zum Wohnen nutzen möchte. Ist dies zum Beispiel in drei Jahren der Fall und er versäumt die Ankündigung, darf innerhalb der nächsten fünf Jahre keine Kündigung ausgesprochen werden.