Ein gewisser Geräuschpegel ist zweifellos in jedem Mehrfamilienhaus gegeben. Zumeist stammt ein großer Teil hiervon von kleinen Kindern, welche sich bekannterweise relativ
schwierig ruhigstellen lassen. Hierauf müssen die restlichen Mieter der Immobilie mit Toleranz reagieren. Diese Auffassung vertritt zumindest das Amtsgericht Hamburg-Harburg, worauf der Mietverein Hamburg verweist.
Im konkreten Fall klagte ein Ehepaar, dessen Wohnung unterhalb der Wohnung einer neu eingezogenen jungen Familie lag. Unmittelbar nach deren Einzug, legte das Ehepaar ein Lärmprotokoll an. Dieses zog die Vermieterin des Wohnhauses als Basis heran, um die junge Familie abzumahnen und anschließend fristlos zu kündigen. Begründet wurde dies mit der massiven Störung des Hausfriedens.
Der Richter pflichtete jedoch der jungen Familie bei und lehnte die Räumungsklage der Vermieterin ab. Aus dem Protokoll habe sich ersehen lassen, dass die Eltern darum bemüht waren, die hausinternen Ruhezeiten einzuhalten. Ferner sei das Ehepaar die einzige Bewohnerpartei gewesen, die sich durch die Familie gestört gefühlt habe.