In Deutschland werden Vermittler einer Option zu einem Vertragsabschluss als Makler bezeichnet. Besonders geläufig ist der Begriff des sogenannten Immobilienmaklers. Sie schließen Verträge über Mietverhältnisse oder den Verkauf von Grundstücken oder generell Immobilien ab. Hierfür ist in Deutschland eine besondere Genehmigung nach § 34c GewO für jeden Makler zwingend erforderlich.
Provision und Courtage
In der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind die rechtlichen Grundlagen zur Ausübung der Beschäftigung festgehalten. Das Einkommen eines Maklers wird als Provision oder auch Courtage bezeichnet. Dies berichtet 0provision.de in einer Pressemeldung. Provisionen können sich bis auf sechs Prozent des Kaufpreises belaufen. Es ist jedoch üblich, dass sie frei verhandelt werden. Gängigerweise liegen die Provisionen bei 2,38 Prozent des Preises für eine Kaltmiete. Anschließend kann noch eine Umsatzsteuer berechnet werden. Im Falle einer Vermietung können im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) jedoch höchstens zwei Kaltmieten Provision verlangt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 WoVermRG).
Warmmiete und Kaution
Wenn man während eines Umzuges die anfänglichen Startkosten (erste Warmmiete, Provision, Kaution) addiert, kann man schnell auf mehrere tausend Euro kommen. Dementsprechend begehrt sind provisionsfreie Wohnungen. In den großen Metropolen müssen private Vermieter teilweise mehrere Besichtigungen täglich durchführen um dem Ansturm der Interessenten gerecht zu werden. Das Portal 0provision.de widmet sich Anbietern von Immobilien, die keine Provision einfordern.