Entsteht beim Umzug ein Schaden durch einen freiwilligen Umzugshelfer, muss der Mieter für diesen Aufkommen. Dies lässt sich einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach entnehmen.
Im konkreten Fall erklärten sich zwei Bekannte des Mieters dazu bereit, ihm beim Umzug zu helfen. Im Rahmen des Umzuges wurde der Notschalter im Fahrstuhl durch einen der Umzugshelfer beschädigt.
Daraufhin klagte der Vermieter die Reparaturkosten des Notschalters ein, und stieß vor Gericht auf vollste Zustimmung. Nach Auffassung des Gerichtes sei der Mieter dazu verpflichtet, die ihm nicht vermieteten und allgemein zugänglichen Gebäudeteile nicht zu beschädigen. Dies treffe ebenso auf Umzugshelfer, Gäste sowie Lieferanten zu.