Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man diesen penibel untersuchen: ansonsten drohen unangenehme Überraschungen. Hierzu rät ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG in einer Pressemitteilung. Jedes Jahr beschäftigen Tausende von Fällen die Gerichte, in denen Mietstreitigkeiten der Auslöser für die Verhandlung war.
Auf einige Dinge sollte man in einem Mietvertrag besonders achten. Fallen die Betriebskosten in einer Wohnung auffällig niedrig aus, könnte eine knappe Kalkulation vorliegen. Im schlimmsten Fall erwartet einen dann das dicke Ende in Form einer saftigen Nachzahlung. Sinnvoll kann es sein, den Energieausweis des Hauses zu prüfen. Auch Menschen, die im Erdgeschoss wohnen müssen anteilig für einen Aufzug mitbezahlen. An Einbauten und Verbesserungen des Mieters muss sich der Vermieter nicht beteiligen – geschweige denn diese übernehmen.
Der Vermieter hat das Recht zu verlangen, dass ihm die Wohnung wieder im ursprünglichen Zustand übergeben wird. Dabei kann es sinnvoll sein, vor dem Umbau eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen. Es empfiehlt sich den Wohnraum vor dem Unterschreiben nachzumessen. Schließlich ist die Wohnfläche maßgebend für Miete und Betriebskosten. Gegen eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf können sich Mieter mit der „Sozialklausel“ wehren: dabei müssen jedoch Härtegründe angeführt werden.