Manchmal soll oder muss es ganz schnell gehen: die eigene Wohnung soll wegen eines notwendigen Umzuges so schnell wie möglich aufgegeben werden. So eine spontane Entscheidung ist jedoch im Mietrecht und vor allem meist nicht im Mietvertrag vorgesehen. Oft beträgt die Kündigungsfrist für eine Wohnung drei Monate.
Eine mögliche Option ist die selbstständige Suche nach einem Nachmieter. Dies berichtet das Immobilienportal Immonet in einer Pressemitteilung. Die Antwort auf die Frage warum selbst nach einem Nachmieter gesucht wird, beantworteten die Nutzer des Portals. „6,14 Prozent der User gaben an, die Renovierungskosten teilen zu wollen. Für 6,82 Prozent war der Abstand für die Möbel ausschlaggebend. Die große Mehrheit (60,3 Prozent) der insgesamt 1.466 Teilnehmer interessierte jedoch die Möglichkeit, eine Doppelmiete zu vermeiden“, heißt es bei Immonet.
Besonders in großen Metropolen oder Städten finden sich aufgrund raren Wohnraums zumeist recht unkompliziert und vor allem schnell Nachmieter. Dies ist jedoch nur rechtens, wenn der Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel aufweist. Damit kann auch vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Nachfolger in die Wohnung geholt werden. Einen Nachmieter durchboxen kann aber auch, wer als Härtefall gilt. Dies trifft auf Menschen zu, die berufsbedingt den Ort wechseln müssen, in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen oder wegen Heirat oder Kindern mehr Platz benötigen.