Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist aktuell noch einmal darauf hin, dass in der EU seit dem 26. September neue Effizienzanforderungen für Heizanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen gelten. Viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümer planen für die nächste Zeit die Umrüstung oder Sanierung ihrer Anlagen, dabei sollten diese neuen Anforderungen unbedingt beachtet werden.
Neue EU-Mindestanforderungen müssen ab sofort erfüllt werden
Die neue EU-Regelung soll sicherstellen, dass bei einer Sanierung ein möglichst energieeffizientes Gerät eingebaut wird. Pro Jahr sollen durch diese Richtlinien ab 2020 mehr als 400 TWh an Heizenergie und ca. 125 TWh an Energie für die Warmwasseraufbereitung eingespart werden. Unter die neue Energierichtlinie fallen sowohl Öl- und Gasheizungen als auch Heizungen mit Wärmepumpen oder Kraft-Wärme-Kopplungen. Auch Kombinationsheizungen mit integrierter Warmwasseraufbereitung und reine Warmwassergeräte sowie Warmwasserspeicher-Stromheizungen müssen die neuen Mindestanforderungen ab sofort erfüllen.
Des Weiteren soll ein einheitliches EU-Label Verbrauchern, Händlern und Handwerksbetrieben dabei helfen, die Orientierung bezüglich der Energieeffizienzrichtlinien zu bewahren.