Peine. Seit dem 1. Mai diesen Jahres greift die neue Energiesparverordnung (EnEV). Damit sind auch Veränderungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien in Kraft getreten. Bei der Besichtigung einer Immobilie müssen sie jetzt einen Energieausweis vorzeigen können. Dies teilte „PMBimmobilien“ mit.
Energieausweis
Zudem müsse ab sofort bei einem Kauf oder einer Anmietung der Energieausweis im Original oder eine Kopie an den neuen Besitzer übergeben werden. Wer dem nicht nachkommt, muss möglicherweise ein Bußgeld zahlen. „Die neue Energiesparverordnung bringt aber noch weitere Neuerungen für Verkäufer und Vermieter und auch für Immobilienmakler mit sich“, erklärte Immobilienmakler Peter M. Behrend.
Energiekennwert
„So muss ab dem 1. Mai in einer Anzeige zum Verkauf oder zur Vermietung der Energiekennwert des Energieausweises mit angegeben werden.“ Bei Verstößen müsse mit Strafen bis zu 15.000 Euro gerechnet werden – allerdings erst ab dem 1. Mai kommenden Jahres. In Anzeigen zum Verkauf und zur Vermietung gehören zukünftig beispielsweise Angaben zum Energiebedarf, der Beheizungsart und dem Baujahr. „Aufgrund dieser Neuerungen empfehle ich allen Immobilieneigentümern sich unverzüglich einen Energieausweis zuzulegen“, so der Experte.