Die Einführung von wesentlich niedrigeren Grenzwerten führt ab Dezember praktisch zu einem Verbot von Bleirohren in Häusern. Vermieter müssen die alten Bleirohre dann austauschen, Mieter können solange die Mietzahlungen mindern, bis dies geschehen ist.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes darf 1 Liter Leitungswasser ab dem 1. Dezember nicht mehr als 0,01 mg Blei enthalten, wie das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mitteilen. Dieser Wert wird praktisch von jeder Wasserleitung mit Bleirohren überschritten, was mit einem Verbot gleichzusetzen ist.
Blei wirkt im menschlichen Körper als Blut- und Nervengift und beeinträchtigt vor allem bei Kindern und Heranwachsenden die Ausbildung des Nervensystems. Bei Konzentrationen von über 0,01 mg pro Liter beeinträchtigt Blei bereits bei ungeborenen Kindern die Blutbildung und Intelligenzentwicklung.
In Süddeutschland seit 1878 keine Bleirohre mehr verlegt
Besonders in Nord- und Ostdeutschland kommen Bleirohre noch recht häufig vor, sie wurden in diesen Gebieten bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts verlegt. Der neue Grenzwert wurde in einer neuen Trinkwasserverordnung bereits vor 10 Jahren festgelegt, die Übergangsfrist lief bis 2013. In Gemeinden mit einem hohen Bestand an Altbauten sind oft mehr als 5 Prozent der Gebäude mit Bleirohren versehen, in Gemeindem mit hohem Neubautenanteil sind kaum Gebäude betroffen.
In Süddeutschland wurde bereits seit 1878 auf die Verlegung von Bleirohren verzichtet, in den übrigen Teilen Deutschlands erst seit 1973. Nach Schätzungen der Hamburger Verbraucherzentrale sind heute noch rund 100.000 Wohnungen in Nord- und Ostdeutschland von Bleirohren betroffen. Laut Mieterbund sind bei Vorhandensein Mietminderungen in Höhe von 5 bis 10 Prozent möglich.