Für alle diejenigen, die ein Grundstück oder eine Immobilie nutzen, aber nicht kaufen möchten, eignet sich oft am besten eine Pacht. Dieses Modell entspricht den Ansprüchen und Bedürfnissen der besagten Interessenten am meisten.
Trotzdem müssen natürlich gewisse Rechte und verschiedene Grundlagen beachtet werden. Pachtverhältnisse bestehen in Deutschland vor allem in der Landwirtschaft und in der Gastronomie. Das Immobilienportal myimmo berichtet, dass zum Beispiel zwei Drittel der deutschen Feldfläche an seine Nutzer verpachtet sind. Ein Pachtvertrag ist sowohl für Pächter als auch Verpächter unabdingbar – schließlich sichert man sich damit richtig ab und ist in der Lage alle möglichen Rechte in Anspruch nehmen zu können. Ein Pachtvertrag ist einem Mietvertrag nicht unähnlich, hinzu kommen allerdings noch weitere Rechte und Pflichten. Wichtigster Unterschied zum Mitvertrag: neben der Nutzung des Pachtinhalts darf der Pächter auch den gewonnen Ertrag einbehalten.
Die Beziehung der beiden Vertragsparteien kann juristisch gesehen als Dauerschuldverhältnis bezeichnet werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass eine Sache oder Rechte gegen Zahlung überlassen werden. Der Verpächter stellt, im Gegenzug tilgt der Pächter. Anders als bei einem Mietvertrag wird je nach dem wie viel Umsatz oder Ertrag der Pachtgegenstand abwirft die abzutretende Leistung immer neu berechnet – der Pachtzins. Gekündigt werden kann meist nur zum Ende eines Pachtjahres.