Ein Mietvertrag lässt sich optional schnell und sicher mittels eines Auflösungsvertrages kündigen. Der sogenannte Mietaufhebungsvertrag kommt sowohl für Mieter als auch für Vermieter in Frage. Dies berichtet Pronto – Business Media GmbH in einer Pressemitteilung. Experten empfehlen einen solchen Vertrag in sehr unterschiedlichen Fällen, heißt es.
Beendingung des Mietverhältnisses
Die Variante stellt eine elegante Lösung dar wenn ein bestehendes Mietverhältnis schon vor Ablauf der eigentlichen Mietdauer beendet werden soll. Damit lässt sich auch die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist umgehen.
Nicht immer kann ohne weiteres jedes Problem gelöst werden. Die letzte Instanz ist dann der Ausstieg des Mieters oder Vermieters aus dem laufenden Vertrag.
Mit der Anwendung eines Mietaufhebungsvertrag lässt sich womöglich ein juristischer Streit vermeiden. Durch Aufhebungsverträge entstehe weniger Bürokratie und man habe weniger Komplikationen, lautet es in der Pressemeldung.
Außerplanmäßige Alternative
Zu beachten ist: ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, wenn eine oder beide Parteien das Mietverhältnis außerplanmäßig beenden wollen. Insbesondere bei Wohngemeinschaften oder Haushalten mit mehreren Personen kann dies eine interessante Alternative sein. Mietrechtsexperten raten zum Mietaufhebungsvertrag wenn es unbürokratisch, zügig und nicht zuletzt günstig sein soll.
Oft bieten Vermieter ihren Mietern Ablösungszahlungen oder die Übernahme von Kosten für Renovierungsarbeiten an um ihnen die Auflösung des Vertrages schmackhaft zu machen.