Viele Menschen verbringen die Silvesternacht in den eigenen vier Wänden. Wer eine Party at Home veranstaltet, sollte jedoch wissen, was mietrechtlich erlaubt ist und was nicht.
Silveser in der Mietwohnung – darauf sollte geachtet werden
Vorweg: Silvester in der Mietwohnung heißt auch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen! Immerhin herrscht im Treppenhaus dank der Gäste Hochbetrieb, durch die Wände sind laute Gespräche und Musik zu hören und die Raketen und Böller um Mitternacht vor dem Haus sorgen für jede Menge Müll am nächsten Morgen.
Natürlich sollten Mieter Silvester in den eigenen vier Wänden feiern dürfen, Nachbarn hingegen sollten an diesem Abend eine gewisse Lautstärke tolerieren, wer will schon eine Spaßbremse sein? Am besten wird die Silvesterparty im Vorfeld bei den Hausbewohnern angekündigt – wer sich mit seinen Nachbarn versteht, kann diese auch einladen. Und auch das Anstoßen mit einem Glas Sekt zum Jahreswechsel kann den Nachbarn ein Lächeln aufs Gesicht zaubern, anstatt ein Drohen mit der Polizei wegen Störung der Nachtruhe.
Doch ab wann ist Nachtruhe? Zwischen 22 und 6 Uhr gilt laut Gesetz Nachtruhe, an Silvester gibt es jedoch Sonderregelungen, da viele Mieter zuhause feiern und überall auf den Straßen Raketen und Böller für Lärm sorgen. Damit es keinen Ärger mit den Nachbarn im Mehrfamilienhaus gibt, sollten Partygeber die Türen und Fenster zur Wohnung geschlossen halten, bei der Lautstärke nicht übertreiben und vor dem Morgengrauen die Feier beenden.
Ärger unter Nachbarn an Silvester gibt es oftmals auch durch Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper. Landet zum Jahreswechsel ein Böller auf Nachbars Balkon und richtet Schaden an, haftet derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist und somit (falls hoffentlich vorhanden) seine private Haftpflichtversicherung. Haben Kinder den Schaden an Nachbars Balkon verursacht, haften in der Regel die Eltern. Jedoch sollten Kinder nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden!
Und was ist mit Müll auf den Straßen und Gehwegen am Neujahrsmorgen? Liegen die Reste von Silvesterraketen und Böllern auf dem privaten Grundstück, müssen diese auch vom Verursacher beseitigt werden. Für Müll auf öffentlichen Straßen und Wegen kann jedoch kein Mieter zur Rechenschaft gezogen werden. Aber es wäre doch ein guter Vorsatz fürs neue Jahr, wenn jeder seinen Müll auch wieder wegräumt, oder?