Der Erwerb von Baudenkmälern kann eine langfristig profitable Immobilieninvestition sein. Die Steuerersparnisse, die die Investition in Baudenkmäler verspricht, kann eine lohnenswerte Option und Alternative für Immobilienkäufer sein.
Dies berichtet die Immovaria GmbH in einer Pressemitteilung. Der Handel mit Wohn- und Büroraum gilt weiterhin als eine lukrative Branche für Investoren, dies ergeben aktuelle Studien: und dies trotz der degressiven Abschreibung bei Neubauten und des 2006 erfolgten Wegfalls der Eigenheimzulage. Anfang diesen Jahres trat die Erbschaftsteuerreform in Kraft. Damit wurden die Möglichkeiten für steueroptimierende Investitionsmodelle stark eingeschränkt. Wohn- und Gewerbegebäude werden im Erbfall nicht mehr zum Einheitswert, sondern zum realen Marktwert besteuert. Der steuerrechtliche Sonderstatus wurde damit praktisch abgeschafft. Ausnahme sind jedoch nach wie vor denkmalgeschützte Immobilien.
Diese bieten noch immer Aussichten auf hohe Steuerersparnisse. Dies betrifft den Erwerb als auch die laufende Instandhaltung und die Übertragung im Erbfall. Das Einkommensteuergesetz sieht so genannte „erhöhte Absetzungen“ bei Baudenkmälern und Bauten in Sanierungsgebieten vor. Kosten lassen sich hierbei fast komplett steuerlich geltend machen.