Dem Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge ist das Gutachten eines Sachverständigen ausreichender Rechtfertigungsgrund für eine Erhöhung der Miete. Im konkreten Fall forderte eine Immobiliengesellschaft die Zustimmung zu
einer Mieterhöhung. Als Grundlage hierfür verwies die Immobiliengesellschaft auf das Gutachten eines Sachverständigen.
Die Mieterin der Wohnung stimmte der Forderung dennoch nicht zu, obschon sie der ersten sowie zweiten Instanz unterlag. Daraufhin entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Sachverständigengutachten zur Forderung einer Mieterhöhung ausreichend sei. Dieses Urteil stößt jedoch seitens des Mieterbundes auf Kritik. Dieser argumentiert damit, dass der festgelegte Mietspiegel dem Gutachten eines Sachverständigen vorzuziehen sei, also größere Priorität genieße.