Das Amtsgericht Köln musste vor kurzem in einem äußerst kuriosen Fall sein Urteil sprechen. Ein Vermieter wollte einen Mieter dazu verpflichten, den Dachboden des Hauses einmal im Jahr zu reinigen. Dem Mieter kamen jedoch keinerlei
Nutzungsrechte für den Dachboden zu. Aufgrund dieser kuriosen Forderung kam es zum Streit, der vor Gericht sein Ende nahm.
Das Amtsgericht Köln entschied, dass einer ungewöhnlichen Mietvertragseinigung, die vor allem den Mieter betrifft, selbiger nicht unbedingt nachkommen muss. Aus Sicht des Amtsgerichts Köln sei die Forderung des Vermieters von Grund auf unzulässig und folglich sprach das Gericht den Mieter von der vermeintlichen Pflicht zur Reinigung des Dachbodens frei. Zudem verfielen auch die vom Vermieter geforderten Schadensersatzzahlungen.