Stellt ein Vermieter seinen gegenwärtigen Mieter aufgrund eines irrtümlichen Mietwechsels den Strom ab, so hat der betroffene Mieter die Möglichkeit, Schadensersatz für verdorbene Lebensmittel
einzuklagen. Dies konnte einem Urteil des Amtsgerichts München entnommen werden. Im konkreten Fall begab es sich, dass ein Mieter seine Wohnung im Rahmen einer Urlaubsreise für mehrere Tage verlassen hat.
Die Hausverwaltung berichtete daraufhin dem Stromversorger fälschlicherweise einen Mieterwechsel, woraufhin der Strom für elf Tage abgestellt wurde. Dies hatte zur Folge, dass jegliche Lebensmittel im Kühl- sowie Gefrierschrank verdarben. Daraufhin klagte der Mieter nicht nur die Kostenerstattung der verdorbenen Lebensmittel ein, sondern auch eine finanzielle Entschädigung für den Kühl-sowie Gefrierschrank.
Diese seien nämlich aufgrund des starken Schimmelbefalls nicht mehr benutzbar gewesen. Das Gericht sprach dem klagenden Mieter partiell Recht zu, und verpflichtete den Mieter zum finanziellen Ausgleich der verdorbenen Lebensmittel. Im Hinblick auf die Kühlapparaturen sei die lediglich die Übernahme der Reinigungskosten seitens des Mieters notwendig, so das Gericht.