Erst Mitte August 2012 hat die Diskussion darüber begonnen, ob es denn auch eine Abwrackprämie für alte Heizungen geben solle. Wenn Sie als Vermieter jetzt schon planen, eine neue Heizung zu kaufen, dann sollten Sie sich zuerst über die Vorgehensweise bei allen Arten von staatlichen Förderungen informieren. Denn eine falsche Antragstellung kann zum vollständigen Verlust der Abwrackprämie führen. Sie sollten deshalb auf aktuelle Informationen setzen. Auch beim Kauf von gebrauchten Immobilien wie z.B. bei einem Immobilienangebot im Internet ist Vorsicht in Bezug auf die verbaut Heizung geboten. Es wird empfohlen einen genauen Blick auf die vorhandene Heizung zu werfen. Empfehlenswert ist auch einen Experten hinzuzuziehen. Dann ist man auf der sicheren Seite, sollte die alte Heizung ausgetauscht werden und die Prämie kassiert werden. Ein kleiner historischer Exkurs zur damaligen Abwrackprämie für Autos kann dabei nicht schaden.
Umweltminister Altmaier spricht von Ressortabstimmungen
In der dritten August Woche waren die Tageszeitungen voller erstaunter Meldungen über eine mögliche Abwrackprämie für Heizungen. Einer der zuständigen Minister, Peter Altmaier (CDU), spricht dabei ganz deutlich erst von einem Entwurf und einer Abstimmung zwischen den Ressorts! Dies bedeutet: Der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet und deshalb können zum heutigen Zeitpunkt mangels einer vorhandenen Rechtsgrundlage auch keine Abwrackprämien gezahlt werden. Dies bedeutet: Wer sich die Abwrackprämie sichern möchte, der sollte die Heizung nicht zu früh abschaffen. Bei allen bisherigen Förderungen galt das Prinzip: Erst der Antrag, dann erst Genehmigung und Investition.
Wie die Abwrackprämie beim Auto funktionierte
Als im Jahr 2009 die Abwrackprämie für das Auto kurzzeitig und befristet eingeführt wurde, da mussten jede Menge Kriterien eingehalten werden! Das Auto musste in einem fest definierten Zeitraum (damals vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009) gekauft und dann auch amtlich zugelassen werden. Davor und danach durchgeführte Käufe führten nicht zu einer Prämienberechtigung. Ähnliches ist übrigens auch für die Abwrackprämie für Heizungen zu erwarten: Irgendein Zeitfenster in der Zukunft wird für diese Prämie definiert werden. Da Gesetze für Zuschüsse nicht rückwirkend wirken dürfen, werden alle Käufer davor leer ausgehen. Dann wird es irgendeine Art Mindesteffizienz der Heizung geben. Somit kann es beispielsweise sein, dass sowohl Brennwertheizungen als auch die Umstellung auf Geothermie bezuschusst werden. Dies weiß aber im Moment noch niemand, nicht einmal der Gesetzgeber selbst! Deshalb lohnt es sich wirklich zu warten, um die genauen Spezifikationen zu kennen.
Zusätzlich wird es wohl irgendein maximales Fördervolumen geben, womit der Förderzeitraum dann bei Erreichen einer bestimmten Anzahl geförderter Heizungen oder einem bestimmten ausgezahlten Volumen vorzeitig beendet werden kann. Schauen Sie also regelmäßig bei immobilie.com herein, wenn Sie mehr erfahren möchten.