Es ist der Alptraum eines jeden Mieters und Vermieters: der Wasserschaden. Sobald das Wasser durch die Wohnung fließt, verfallen viele Menschen in Panik. Dabei muss gerade dann ein kühler Kopf behalten und rasch gehandelt werden. Nur dann lasse sich der Schaden eingrenzen, berichtet das Immobilienportal „Immowelt“.
Schäden am Mauerwerk
Bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer ausgelaufenen Waschmaschine ist die Schuldfrage eindeutig geklärt. Es existieren jedoch noch andere Ursachen für einen Wasserschaden. Zuweilen bleibt dieser auch unentdeckt. Das kann größere Schäden am Mauerwerk und Hausrat zur Folge haben. Einen Wasserschaden identifiziert man anhand von feuchten Flecken an der Decke, der Wand und dem Boden. Auch eine unnatürliche Schwüle im Raum kann darauf hindeuten. Lässt sich nicht klären, wo das Wasser austritt, sind zumeist Bruchstellen an den wasserführenden Systemen verantwortlich.
Haupthahn abdrehen
In jedem Fall heißt es sofort: Haupthahn abdrehen. In einem Haus mit mehreren Parteien benötigt man dafür den Eigentümer oder die Hausverwaltung. Zudem sollte man den Nachbarn die unterbrochene Wasserversorgung melden. Sind Stromleitungen im betroffenen Bereich, müssen die Sicherungen herausgenommen werden. Zudem ist es sinnvoll, die Möbel wegzuräumen und die Schäden aufzunehmen.
Die Reparatur sollte indessen immer von einem Fachmann vorgenommen werden. Möglicherweise kommt sogar ein Trocknungsgerät zum Einsatz. Die Kosten zur Wiederinstandsetzung des Gebäudes werden von der Gebäudeversicherung des Eigentümers übernommen. Bei einer ausgelaufenen Waschmaschine greift die private Haftpflichtversicherung.