In einem Rechtsstreit entschied der Bundesgerichtshof vor kurzem, dass Kunden von Wasserversorger den Einbau eines neuen Wasserzählers verlangen dürfen, wenn dadurch Kosten gespart werden können.
Laut dem Urteil sind Kunden von Wasserversorgern dazu berichtigt den Austausch des Wasserzählers zu fordern, wenn dieser nicht dem neuen technischen Standard entspricht. Der Grund hierfür ist eine Klage von Wohnungseigentümern aus Leipzig, die diese Forderung an ihren Wasserversorger stellten, da sie sich mit dem Einbau eines Wasserzählers mit geringerem Wasserdurchfluss eine Senkung der Kosten erhofften.
Da sich der Wasserversorger vorerst weigerte dies umzusetzen wegen möglichen Problemen mit der Durchlaufmenge und dem Wasserdruck, klagten die Wohnungseigentümer und bekamen Recht.
Zuvor war die Klage vom Landesgericht abgelehnt worden, nach einer Revision entschied der Bundesgerichtshof dann aber zu Gunsten der Kläger mit der Begründung, dass der heutige Stand der Technik entscheidend sei und wenn dieser den Einbau eines Wasserzählers mit geringerer Kapazität erlaube, muss auf die Kundeninteressen Rücksicht genommen werden.